Vielen Dank für Eure rege Beteiligung,
hier nochmal kurz zusammengefaßt:
* meine AK 400 wurde erstmals 1976 in Spanien zugelassen
* im dortigen 2015 erstellten Brief war das Fahrzeug als Kombi mit 4 Sitzen klassifiziert, bei Zulassung in 1976 sogar mit 5 Sitzen, das will ich ja gar nicht unbedingt

...
* die originale Citroen Rücksitzbank ist "eingebaut".
Sie ist umklappbar (Lehne nach vorne, dann den ganzen Sitz hochstellen), Fahrer und Beifahrersitz lassen sich auch nach vorne klappen um damit einen Einstieg nach hinten möglich zu machen. Die Bank liegt einfach nur im Bereich der Innenkotflügel auf U-Stahl-Schienen auf (seht Ihr auf dem eingefügten Foto ganz am Anfang). Damit die Schienen nicht rutschen sind vor und nach den Blechen die die Anschlagpuffer der Hinterachsarme tragen kleine quadratische Rohre von etwa 15x15 mm angeschweißt. Die Schienen liegen nur auf dem Bodenblech auf, festgeschraubt oder geklipst ist die Bank nicht.
Genau diesen Aufbau habe ich inzwischen mehrfach bei verschiedenen AK 400 die hier in D angeboten werden gesehen, allerdings konnte mir keiner der Anbieter bestätigen, daß er mit genau diesem Aufbau in D 4 Sitze hat eingetragen bekommen. Deshalb bitte ich um Antwort auf folgende Frage:
gibt es hier im Forum jemanden, der mit genau dieser (losen) Sitzbank 4 Sitze (als PKW?) eingetragen hat?
Ich hatte vor dem Gutachten nach § 21 StVZO die Papiere des Autos dem Gutachter vorbeigebracht (spanischer Brief, spanisches Oldtimergutachten mit Fotos). Dabei wurde mir gesagt, daß die Eintragung der 4 Sitze bei herausnehmbarer Rücksitzbank in Ordnung ginge.
Beim tatsächlichen Termin wurde mein Auto als zweisitziger LKW geschlossener Kasten klassifiziert, obwohl von der selben Prüfstelle für das Kurzzeitkennzeichen voarb als PKW eingestuft. Um eine Auslegung des § 21 der STVO wie von Rost oben vorgeschlagen auszuschließen kam offensichtlich noch extra noch der Vermerk "Personenbeförderung auf öffentl. Strassen auf steckbarer Rücksitzbank nicht zulässig" in das Gutachten. Mein Vorschlag die Bank einfach mit Karosseriescheiben am Boden zu befestigen wurde abgelehnt, da für Fahrzeuge ab Bj. 73 ein Nachweis erforderlich sei...
Klarer Fall, ich werde eine andere Prüfstelle aufsuchen müssen, die Bank würde ich am liebsten herausnehmbar drin lassen, denn so habe ich keine extra Löcher in der Karosse, was meint Ihr?
Schöne Grüße und einen schönen Sonntag Abend noch!
Uwe